AB 2426 – neues Gesetz in Kalifornien zur korrekten Kennzeichnung digitaler Käufe

Immer wieder ist der Aufschrei groß, wenn Server zu Spielen abgeschaltet werden. Im besten Fall lässt sich das Spiel dann noch mit Einschränkungen solo zocken, wenn die enstprechende Scheibe physisch erworben wurde. Bei digitalen Inhalten sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Wurde das Spiel online erworben und werden dann die Server abgeschaltet, sind nicht nur die bis dahin erspielten Erfolge futsch, es ist das gesamte Spiel, was nicht mehr funktioniert.

Nun lässt sich vortrefflich darüber streiten, ob rein digitale Inhalte sinnvoll oder fair sind, denn der Spieler hat mit seinem Drang zu immer mehr und immer schneller und dem damit verbundenen Hang zu Downloads seine Wahl bereits vor Jahren selbst getroffen. Warum soll ein Publisher auch ein Game noch als kaufbare, physische Version mit Hülle auf einer CD oder Karte anbieten, wenn der Gamer ohnehin alles herunterlädt? Das macht in erster Linie für den Händler Sinn, denn wenn ein Spiel nicht mehr über bekannte Plattformen weiterverkauft werden kann, muss der Interessent sich das Spiel neu kaufen und herunterladen. So generiert man Umsätze. Weiterhin hat der Verzicht auf Hüllen und Datenträger auch Vorteile für die Umwelt, denn es fallen tonnenweise Plastik und die damit verbundenen Kreisläufe in Produktion und Entsorgung weg. Somit macht ein Download Sinn.

Was aber, wenn nun das heruntergeladene Spiel aufgrund der Abschaltungen von Servern nicht mehr läuft? Denn hier taucht regelmäßig die Frage auf, wem denn der digitale Inhalt eigentlich gehört? Habe ich als Spieler mit der Entrichtung des Preises für den Download auch automatisch ein Besitzrecht erworben oder liegt dieses weiterhin beim Publisher, der mir für den gezahlten Preis lediglich die Möglichkeit bietet, das Spiel für einen nicht näher benannten und definierten Zeitraum zu nutzen? Über diesen Sachverhalt gehen die Meinungen nicht nur hierzulande weit auseinander, denn wie lange muss ein Publisher eigentlich einen Server am Laufen halten, der nur noch von einer Handvoll Spieler genutzt wird?

Mit diesem Sachverhalt hat man sich offensichtlich auch in Kalifornien beschäftigt und dort ist man zu dem Schluss gekommen, dass sich die Frage zu Besitz oder temporärer Nutzung aufgrund einer entsprechenden Kennzeichnung aus der Welt schaffen lässt. Das Gesetz AB 2426 definiert nun eine neue Kennzeichnungspflicht für Publisher aller digitalen Inhalte wie Spiele, Software oder Bücher. So ist es unter Strafe fortan untersagt, einen Download eines digitalen Inhaltes als Kauf oder Erwerb zu bezeichnen, wenn nicht eindeutig definiert ist, dass der digitale Inhalt tatsächlich zum Kauf stand und dem Käufer uneingeschränkt zur Verfügung steht. Es muss dem Nutzer digitaler Inhalte zukünftig eindeutig dargestellt werden, dass dieser im Normalfall nur eine Lizenz erwirbt, aber der digitale Inhalt nicht in dessen uneingeschränkten Besitz übergeht.

Aus meiner Sicht ist dies ein wahrhaft salomonisches Urteil, dass alle Beteiligten zufriedenstellt. Der Publisher muss nichts weiter tun, als zukünftig in der Artikelbeschreibung auszuweisen, dass der Nutzer eine zeitlich begrenzte Lizenz erwirbt und der Spieler, der den Download trotzdem erwirbt weiß, dass sein Spiel irgendwann von einer Abschaltung betroffen sein kann. Das war bis hierhin eigentlich schon logisch und sollte mit einem wenig gesunden Menschenverstand auch dem Dümmsten klargewesen sein, aber wenn lediglich eine veränderte Kennzeichnungspflicht für klare Verhältnisse sorgt, dann wäre dieser Schritt auch in Deutschland zu begrüßen. Aber hier hat man es ja mit digitalen Inhalten nicht so, daher bleibt abzuwarten, ob und wann Deutsche Gerichte sich dieser Thematik annehmen?

Und ja, dass abgeschaltete Server auch immer den Verlust eines Kulturgutes, nämlich den des betroffenen Spiels bedeuten, steht auf einem anderen Blatt. Daher läuft zurzeit eine EU-Petition namens Stop Destroying Videogames auf der Website Stop Killing Games, die entweder das Abschalten von Servern verhindern oder aber Interessierten die Möglichkeit einräumen soll, diese Spiele auf privaten Servern weiter zu betreiben.Ob sich allerdings das klagewütige Unternehmen Nintendo gefallen lässt, dass das private Pretendo-Kollektiv nun eigene Wii-U und 3DS-Server nach der Abschaltung durch Nintendo weiter betreibt, bleibt abzuwarten.