Der Gesetzgeber hat vor Jahren beschlossen, dass gewerbliche Anzeigen in allen redaktionellen Beiträgen als solche zu kennzeichnen sind. Werbung muss eindeutig als solche zu erkennen sein. Gleiches gilt für Gastbeiträge mit weiterführenden Links. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen das UWG vor. Verweise auf Glücksspiel jeglicher Art sind ohnehin verboten.
Zu diesen rechtlichen Bestimmungen kommen noch Google-Kriterien die besagen, dass Links in Advertorials oder Sponsored Posts auf NoFollow gesetzt werden müssen.
Daher an dieser Stelle einige Worte an alle Marketing-Manager u.a.:
- Wir schalten keine Werbung ohne Anzeigen-Kennzeichnung
- Unsere Seite muss nicht Suchmaschinen-optimiert werden
- Wir veröffentlichen keine Gastbeiträge
- DoFollow-Verlinkungen werden nicht eingebaut
- Poker- & Casinowebsites sind weder inhaltlich noch thematisch mit Videospielen identisch
Wir bitten daher zukünftig auf Anfragen dieser Art von vornherein zu verzichten >>>
Für alle anderen Anfragen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Google Richtlinien für Webmaster stehen wir selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.